We at Ecurious UG (“Ecurious”) have created this Privacy Policy to provide you with information regarding the use of any personal information obtained.
In the event that you provide us with any personal information, we store the information with security in compliance with the industry standard. We may collect any of the following information:
These pieces of information can be obtained when you:
We will only use your personal information for business purposes including:
Any time you provide us with this information, you are consenting to our privacy policy. At any time, you can change your personal information or, in the case of email for marketing purposes, opt out.
We may sell or provide any of your information to third parties for commercial purposes.
We will also collect non-personal information which is data that does not necessitate direct contact with the specific individual. This information will allow us to improve our products, services, and marketing strategies. Such information may include zip and area code, age, gender, job, and interests. We can collect, use, and disclose any of this information for any purpose. If this information is included with personal information, then the combined data will be considered personal information.
Our website and app have certain features that automatically collect certain data that help us maintain the quality of our website. This information includes IP address, web browser, mobile device, domain names, access times, and referring websites.
Our website also uses cookies to allow the best possible user experience.
A cookie is a piece of data that resides in your computer or mobile device that provides information of a previously accessed website. These cookies allow for faster access and a memory of a personalized website. Each cookie from a website is unique, and cannot be accessed by another computer.
Most web browsers have an option to turn cookies off and another feature to clear all cookies. If you turn cookies off, then you will not be provided with the same benefits that a cookie will give you.
Für die Nutzung des Ladeservices von Ecurious
Gültig ab: 01.06.2023
Stand: 01.06.2023
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Ladeservices („AGB“) regeln das von Ecurious UG („Ecurious“) dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht der Ladeservices, u.a. die Nutzung der Ladestationen von Roaming-Partnern durch die App/ Webanwendung oder die Nutzung der Ladekarte (nachfolgend zusammengefasst: „Ladekarte“).
2. Vertragsbestandteile des Vertrags zwischen dem Kunden und Ecurious sind diese AGB, das Online-Registrierungsformular, die Vertragsbestätigung von Ecurious und die ausgehändigte Ladekarte. Die Ladekarte bleibt im Eigentum von Ecurious und ist auf Verlangen von Ecurious zurückzugeben.
3. Der Nutzungsvertrag kommt durch die Vertragsbestätigung von Ecurious in Textform zustande.
4. Das Nutzungsrecht des Ladeservices beginnt mit Abschluss der Registrierung in der App sowie der Verfügungstellung der Ladekarte beim Kunden.
5. Der Kunde wird die an der Ladeinfrastruktur bezogene Energie ausschließlich zur Versorgung seines eigenen Elektrofahrzeugs, für private Fahrzeuge oder Transportfahrzeuge von Gewerbetreibenden nutzen.
6. Der Privatkundentarif steht nur Verbrauchern im Sinne des §13 BGB vor. Ecurious behält sich vor, eine entsprechende Einordnung des Kunden vorzunehmen.
7. Ecurious behält sich ausdrücklich vor, Verträge mit Kunden, die den Ladeservice widerrechtlich nutzen, fristlos zu kündigen.
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Vertrag kann, ohne Einhaltung einer Frist, von beiden Seiten in Textform gekündigt werden.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den jeweils gültigen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen Verwaltungsentscheidungen. Ecurious kann die Regelungen dieses Vertrages und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für Ecurious unzumutbar wird.
2. Vertragsänderungen werden den Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Auf diese Folgen wird der Kunde von Ecurious bei Bekanntgabe gesondert hingewiesen.
3. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Ecurious die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird Ecurious den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Ecurious soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 2.2 bleibt hiervon unberührt.
1. Die Auswahl einesTarifs einer Ladestation und die anschließende Aktvierung der Ladekarte ermöglicht dem Kunden die Authentifizierung und Freischaltung der LIS der Ecurious Roaming-Partner. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte unmittelbar nach Starten des Ladevorgangs wieder zu deaktivieren.
2. Nach Aktivierung der Ladekarte für eine spezifische Ladestation ist das Starten eines Ladevorgangs nur an dieser Ladestation gestattet.
3. Die Weitergabe der aktivierten Ladekarte an Dritte oder das Kopieren der Ladekarte ist nicht gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Ladekarte. Sollte die Vermutung bestehen, dass nicht berechtigte Dritte Zugang zur aktivierten Ladekarte erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, Ecurious hierüber unverzüglich per Email (info@ecurious.com) zu informieren.
4. Bei Verlust der Ladekarte ist der Kunde verpflichtet, Ecurious hierüber unverzüglich per Email (info@ecurious.com) zu informieren. Ecurious verpflichtet sich, die Ladekarte des Kunden unverzüglich nach Mitteilung zu sperren und wird den Kunden über die Sperrung informieren. Der Kunde stellt Ecurious von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Mitteilung des Verlusts der Ladekarte entstehen.
5. Der Kunde schließt sein Elektrofahrzeug in eigener Verantwortung an die Ladeinfrastruktur des Ladeinfrastrukturbetreibers an. Ihm obliegt die ordnungsgemäße Verwendung eines für die Belastungskapazität zugelassenen Ladekabels als auch die Überwachung des Ladevorgangs selbst. Sollten Beschädigungen, insbesondere Risse, Blankstellen am Ladekabel festgestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, einen Ladevorgang zu starten. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten.
6. Es ist strengstens verboten, die Ladeinfrastruktur in irgendeiner Form zu manipulieren.
7. Sollte der Kunde Beschädigungen oder Fehler an der Ladeinfrastruktur feststellen, hat der Kunde diese über die auf der Ladeinfrastruktur angebrachte Störungshotline zu melden.
8. Der Kunde ist verpflichtet, Ecurious Änderungen seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Rechnungsanschrift unverzüglich mitzuteilen.
9. Wartungsdienste werden nicht angeboten.
1. Das Nutzungsentgelt unterliegt einem einseitigen Preisbestimmungsrecht von Ecurious und richtet sich nach den Preisen, die bei Start des Ladevorgangs in der App angezeigt werden.
2. Preisänderungen durch Ecurious erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Ecurious behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.
3. Ändert Ecurious die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, zu kündigen. Hierauf wird Ecurious den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Ecurious soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4. Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung an den Kunden weitergegeben.
1. Während der Ladevorgänge wird die elektrische Energie durch registrierende Messungen sowie der Nutzungszeitraum in der jeweiligen Ladeinfrastruktur der Vertragspartner gemessen. Die an der Ladeinfrastruktur vom Kunden bezogene und durch den Ladeinfrastrukturbetreiber gelieferte Energiemenge sowie der Nutzungszeitraum werden von Ecurious mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
2. Abhängig vom gewählten Tarif wird ab einer bestimmten Standzeit an einer Ladesäule zusätzlich einen „Standzeitzuschlag“ erhoben. Der „Standzeitzuschlag“ erfolgt als zeitbasierte Abrechnung. Die zulässigen Standzeiten und die jeweilige Höhe des Standzeitzuschlags können der App entnommen werden.
3. Ecurious ist für Zwecke der Abrechnung berechtigt, die vom Ladeinfrastrukturbetreiber übermittelten Ladedaten zu verwenden.
4. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an den Kunden und gesondert von etwaigen anderen Vertragsbeziehungen des Kunden mit Ecurious monatlich für die im Vormonat gemäß Ziffer 4.1 durch den Kunden genutzte Ladeinfrastruktur, soweit im Vormonat Ladeinfrastruktur genutzt wurde und Ecurious die Verbrauchsdaten vom Ladesäulenbetreiber rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden. Die Rechnung enthält auch Angaben zu den Einzelverbräuchen je Ladevorgang (Zeitpunkt, Ort, Menge).
5. Rechnungen werden zu dem von Ecurious angegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
6. Ändern sich während eines Abrechnungszeitraums die Preise gemäß Ziffer 5.2, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch und Nutzungszeit zeitanteilig berechnet.
1. Zahlungen für Rechnungen des Kunden können per Kreditkarte erfolgen.
2. Der Kunde hat Ecurious die erforderlichen und nachgewiesenen Kosten zu ersetzen, die durch nicht eingelöste Zahlungen entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.
1. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von Ecurious angegebenen Fälligkeitstermins angemahnt.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Ecurious, wenn sie erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Ecurious kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden wird Ecurious die Berechnungsgrundlage nachweisen.
1. Ecurious ist berechtigt, das Kundenkonto zu sperren, wenn der Vertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wurde. In diesen Fällen unterrichtet Ecurious den Kunden über die Kontosperrung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit gesetzlich zulässig, möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung.
Bei der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen ist Ecurious berechtigt, das Zugangsrecht zur Ladestation durch Kontosperrung zu versagen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Kontosperrung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.
Ecurious kann mit der Mahnung zugleich die Kontosperrung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
2. Ecurious hat die Kontosperrung durch Freischaltung des Kundenkontos unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für die Sperrung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Sperrung und Freischaltung ersetzt hat.
3. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein.
1. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen der Ladeinfrastruktur sind gegen den jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreiber zu richten. Die Kontaktdaten des Ladeinfrastrukturbetreibers teilt Ecurious dem Kunden auf Anfrage jederzeit mit.
2. Ecurious haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Ecurious haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Die Haftung der Ecurious aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
Im Rahmen des zwischen dem Kunden und Ecurious bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Näheres können Sie der Datenschutzinformation entnehmen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung so zu ändern, dass der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigte Zweck weit möglichst erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
1. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
2. Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas:
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001,
53105 Bonn
Mo.-Fr. 9 bis 15 Uhr Tel. 030 22480-500
Fax: 03022480-323
3. Schlichtungsstelle Energie e.V.:
Zur Beilegung von Streitigkeiten können Verbraucher i. S.d. § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor der ECURIOUS Kundenservice kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die ECURIOUS UG sind zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel. 030 2757240-0
Fax 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
4. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.ganz-einfach-energiesparen.de.
Ecurious UG (haftungsbeschränkt)
Leonrodstraße 38
80636 München
Kontaktmöglichkeit:
Email: info@ecurious.com
Internet: www.ecurious.com